AGB'S
1. VERTRAGSPARTNER / ANWENDUNGSBEREICH
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die vertragsrechtlichen Beziehungen zwischen Lernen mit 4 Hufen, Inh. Natalie Schnitzler, Kirchstraße 45b, 6425 Haiming (nachfolgend Veranstalter) und den Teilnehmern (nachfolgend „Teilnehmer“) sämtlicher Veranstaltungen und Dienstleistungen, für die sich der Veranstalter verantwortlich zeichnet.
Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Teilnehmers haben keine Geltung.
Mit der Kurs-Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verbindlich an. Es gelten die bei Vertragsschluss jeweils aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Veranstalter.
2. VERTRAGSSCHLUSS / ANMELDUNG
Die Kursanmeldung seitens des Teilnehmers kann nur über das Reitbuch (https://lernenmit4hufen.reitbuch.com) und mit vollständiger Angabe von Namen der Erziehungsberechtigten, sowie dem Namen des Kindes, und deren Adresse und Telefonnummer erfolgen. (verbindliches Angebot).
Der Vertrag kommt zustande, sobald der Teilnehmer eine Buchungsbestätigung erhält (Annahme). Mit dem Vertragsschluss verpflichtet sich der Veranstalter gleichzeitig, die vertragliche Dienstleistung zu einem bestimmten Zeitpunkt, nämlich dem gebuchten Termin zu erbringen.
Bei Kursen mit begrenzter Teilnehmerzahl ist für die Berücksichtigung der Anmeldungen der Zeitpunkt ihres Eingangs maßgeblich. Für den Fall der Überbuchung gibt es bei einigen Leistungen einen Wartelistenplatz, sobald ein Platz frei wird, werden Sie per E-Mail informiert.
3. KURSGEBÜHREN / FÄLLIGKEIT
Alle Preise verstehen sich brutto, also inklusive der zum Zahlungszeitpunkt gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Jede Einheit und 5er/10er Block ist im Vorhinein zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug werden Mahnspesen verrechnet. In der Folge kann ein Inkassobüro eingeschaltet werden. Bei einer Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer werden die Beiträge entsprechend angepasst.
Bankverbindung
Natalie Schnitzler
IBAN AT34 3631 6000 0402 9484
BIC RZTIAT22316
4. RÜCKTRITT / ABMELDUNG DES TEILNEHMERS
Um die jeweiligen Stunden/Termine durchführen zu können, bitte ich um pünktliches Erscheinen. Sollte eine Teilnahme nicht möglich sein, wird der Teilnehmer um frühzeitige Absage gebeten!
Bei Rücktritt kürzer als 24 Stunden vor Beginn der Einheit, bei Nichterscheinen ohne vorherige Abmeldung oder bei vorzeitigem Kursabbruch werden 100 % der Kosten verrechnet.
Vorstehendes entfällt für den Fall, dass der absagende Teilnehmer einen zahlenden Ersatzteilnehmer stellt.
Der Teilnehmer kann bis 24 Stunden vor Beginn der Einheit kostenfrei vom Vertrag zurücktreten (Abmeldung), und zwar durch Stornierung im Reitbuch (https://lernenmit4hufen.reitbuch.com).
Bei kurzfristigerem Rücktritt des Teilnehmers, Nichterscheinen ohne Abmeldung oder Kursabbruch seitens des Teilnehmers ist der Veranstalter berechtigt, 100% der Kosten der gebuchten Einheit zu verrechnen.
Bei Veranstaltungen, wie Tageskurse oder mehrtätigen Veranstaltungen, gelten andere Bedingungen. Bei Rücktritt kürzer als 2 Wochen bis 5 Tage vor Beginn: 50 % der Kosten bei Rücktritt kürzer als 5 Tage vor Beginn, bei Nichterscheinen ohne vorherige Abmeldung oder bei vorzeitigem Kursabbruch: 100 % der Kosten.
5. RÜCKTRITT DES VERANSTALTERS
Die Termine finden grundsätzlich bei jeder Witterung statt. Ausnahmen sind starke Gewitter oder extreme Kälte. Sollte der Termin seitens des Veranstalters aufgrund von Krankheit oder sonstigen Belangen abgesagt werden, wird der bereits geleistete Rechnungsbetrag selbstverständlich im Reitbuch gutgeschrieben oder ein Ersatztermin gesucht.
Der Veranstalter behält sich vor, Kurse aufgrund einer zu geringen Teilnehmerzahl abzusagen oder zu verlegen.
Für vergebliche Aufwendungen oder sonstige Nachteile, die dem Teilnehmer durch eine Kursabsage oder -verlegung entstehen, kommt der Veranstalter nicht auf, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
Der Veranstalter behält sich vor, geringfügige Änderungen im Kursprogramm vorzunehmen.
6. AUSSCHLUSS VON TEILNEHMERN
Teilnehmer, die fortgesetzt den Ablauf zu stören versuchen oder die aufgeführten Verhaltensregeln verstoßen, können sofort von der Veranstaltung/ Einheit ausgeschlossen werden. Eine Erstattung der bezahlten Kursgebühr ist in diesem Fall ausgeschlossen. Der Veranstalter behält sich vor, strafrechtlich relevantes Verhalten zur Anzeige zu bringen.
Ebenso werden Teilnehmer ausgeschlossen die keinen passenden Reithelm haben (Helme können bei uns ausgeliehen werden, Fahradhelme sind nicht gestattet) und keine passenden Reitschuhe. Beim Reiten empfiehlt sich ein festes, geschlossenes Schuhwerk, sobald die Kinder mit Steigbügel reiten, benötigen sie Reitschuhe Stiefeletten oder Stiefel mit Absatz.
7.HAFTUNG
Die Haftung vom Veranstalter ist ausgeschlossen. Ist eine wesentliche Vertragspflicht verletzt worden, ist die Haftung vom Veranstalter auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden beschränkt.
Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko des Teilnehmers. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer an, dass er für seine eigenen Handlungen im Rahmen des Kurses und deren Folgen selbst verantwortlich ist.
Trotz sorgfältiger Unterweisung durch den Kursleiter kann es passieren, dass sich Teilnehmer verletzen. Die Teilnahme an Veranstaltung/Einheiten ist jedem Teilnehmer freigestellt und erfolgt bei Teilnahme auf freiwilliger Basis. Der Reitsport und der Umgang mit Pferden beinhaltet Risiken und Gefahren, wie zum Beispiel einen Biss, einen Huf tritt oder Stürze, die oft weder vorhersehbar noch vermeidbar sind. Meine Pferde sind sorgfältig ausgewählt und ausgebildet, aber auch bei besonderer Vorsicht und Sorgfalt, kann es dennoch zu Verletzungen oder Einschränkungen durch Schmerzen (z.B. Muskelkater) kommen. Die Einheiten sind auf die jeweiligen Fähigkeiten der Kinder abgestimmt, die Pferde und Ponys sind aufgrund der Herdenhaltung ruhig und ausgeglichen. Es wird jedoch daraufhin gewiesen, dass es sich dennoch um Fluchttiere handelt, die nicht in jeder Situation berechenbar sind und unerwartet erschrecken können, auch wenn sie noch so gut trainiert und ausgebildet sind.
Der Umgang mit Pferden ist mit Schmutz verbunden, also empfiehlt es sich, nicht im besten Zwirn zu kommen. Jegliche Haftung für verschmutzte Kleidung wird abgelehnt.
Der Veranstalter haftet nicht für das Verhalten von Teilnehmern vor, während oder nach den Einheiten.
Für die Richtigkeit oder Funktionalität der Kursinhalte übernimmt der Veranstalter keine Gewähr oder Haftung.
Für jegliche Schäden, die sich aus der Kenntnisnahme, der Anwendung oder der Nachahmung der Kursinhalte ergeben könnten, ist der Veranstalter nicht haftbar.
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für abhanden gekommene, gestohlene, beschädigte, verschmutzte oder sonst unbrauchbar gewordene Gegenstände, Ausrüstungen oder Bekleidungsstücke des Teilnehmers, es sei denn, der Schaden ist aufgrund einer ausdrücklich vom Kursleiter verlangten Benutzung zur Gefahrenabwehr oder Hilfeleistung entstanden.
Für Beeinträchtigungen, Verletzungen oder Schäden durch Tiere (z. B. durch Zecken, Insekten etc.) übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Die Teilnehmer werden zu Beginn des Kurses ausdrücklich auf Verhaltensregeln zur Verhinderung bzw. Reduzierung solcher Beeinträchtigungen, Verletzungen oder Schäden hingewiesen.
Der Veranstalter übernimmt weder für mitgebrachte Haustiere und Gegenstände noch für Personen, insbesondere für unbeaufsichtigte Kinder, die Verantwortung bei eventuellen Unfällen, Verlust oder Schäden jeglicher Art, die insbesondere durch Privatpferde, Diebstahl oder sonstiges entstehen.
Das Betreten des Grundstückes, die Benutzung der Anlagen und Stallungen, der Umgang mit den Pferden und das Reiten erfolgen grundsätzlich auf eigene Gefahr. Dies gilt für das Reiten auf dem Reitplatz, bei Ausritten im Gelände sowie bei allen sonstigen Veranstaltungen und Dienstleistungen, für die sich der Veranstalter verantwortlich zeichnet. Eltern haften für Ihre Kinder!
8. HAFTUNGSFREISTELLUNG
Der Teilnehmer stellt der Veranstalter von allen Ansprüchen dritter Personen oder Behörden frei, die diese gegen den Veranstalter aufgrund von vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzungen des Teilnehmers geltend machen, insbesondere wenn der Teilnehmer gleichzeitig die genannten Verhaltensregeln verletzt. (Beispiel: Der Teilnehmer raucht und verursacht dadurch einen Brand.) der Veranstalter behält sich vor, in diesem Fall personenbezogene Daten weiterzugeben.
9. AUFSICHTSPFLICHT
Bei minderjährigen Teilnehmern übernehmen die Erziehungsberechtigten bzw. der von den Erziehungsberechtigten autorisierte Betreuer die volle Aufsichts- und Haftungspflicht. Bei Kinderkursen ohne entsprechende Begleitung obliegt die allgemeine Aufsichtspflicht dem Veranstalter. Die Kinder werden während der Einheiten beaufsichtigt und mit Sorgfalt unterrichtet. Aufgrund personeller Ressourcen obliegt die Aufsichtspflicht nur während den Einheiten/Veranstaltungen dem Veranstalter. Vor und nach den Einheiten müssen die Kinder von den Eltern/Erwachsenen beaufsichtigt werden, welche auch die Verantwortung tragen.
10. VERPFLEGUNG / HYGIENE
Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass Verpflegung und Hygiene auf einfachstem Niveau erfolgen.
11. HÖHERE GEWALT
Zur Sicherheit aller Teilnehmer kann der Kursleiter im Falle höherer Gewalt (Wetterverhältnisse, Unfall, plötzliche Krankheit eines Teilnehmers oder der Pferde/Ponys etc.) vom geplanten Kursverlauf abweichen, den Kurs an einen sicheren Ort verlegen oder erforderlichenfalls den Kurs vorübergehend oder endgültig beenden. Die Gesundheit der Teilnehmer hat in jedem Fall Vorrang vor dem geplanten Kursverlauf.
12. VERÖFFENTLICHUNG VON FOTOMATERIAL
Um die Öffentlichkeitsarbeit aktiv zu halten, möchte ich gerne mit Hilfe von Fotos und Videos meine Arbeit präsentieren. Dabei ist es auch möglich, dass Bilder der Teilnehmer auf der Website, Facebook, Instagram oder in einem Zeitungsartikel abgebildet werden. Hiermit geben Sie der Inhaberin von Lernen mit 4 Hufen, Natalie Schnitzler, Ihr Einverständnis für die Verwendung von Foto- und Videomaterial und räumen mir das Recht auf die Verwendung des Materials für oben genannte Zwecke ein.
13. GELTENDES RECHT / GERICHTSSTAND / VERTRAGSSPRACHE
Erfüllungsort ist der Sitz vom Veranstalter. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Österreich.
Der Teilnehmer kann den Veranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen vom Veranstalter gegen den Teilnehmer ist der Wohnsitz des Teilnehmers maßgebend. Für Klagen gegen Teilnehmer, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz vom Veranstalter vereinbart. Die Vertragssprache ist Deutsch.
14. UNWIRKSAME KLAUSELN / REGELUNGSLÜCKEN
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit durch einen späteren Umstand verlieren oder sollte sich in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen bzw. von Lücken soll eine angemessene Regelung treten, die so weit wie möglich dem verfolgten wirtschaftlichen Zweck am Nächsten kommt.